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21.09.2022

Was wurde aus der Entschließung betreffend der Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

Der Entschließungsantrag betreffend der Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (725/A(E)) wurde am 09.07.2020 in der 47. Sitzung des Nationalrates angenommen. In der Entschließung wird Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, aufgefordert, zügig eine unabhängige und weisungsfreie Beschwerde- und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten, die sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist. Bei der Konzeption und Umsetzung gilt es, den einschlägigen internationalen Vorgaben für eine effektive Untersuchung Rechnung zu tragen, um eine rasche, gründliche, kompetente, unparteiische und unabhängige Untersuchung und gegebenenfalls Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen zu garantieren. Ebenso sollen in dieser Beschwerde- und Untersuchungsstelle aufbauend auf die positiven Erfahrungen des Zivilgesellschaftlichen Dialoggremiums aus allfällig festgestellten Vorfällen Lernprozesse abgeleitet werden, um so zu einer positiven Organisationsentwicklung beizutragen.