20.05.2021
Rasche Umsetzung der UPR Empfehlungen
Die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, die
Empfehlungen des UPR ehest möglich umzusetzen und entsprechende Gesetze und
Aktionspläne zu erarbeiten, um Österreich zum Vorbild in Sachen Einhaltung und
Erzwingbarkeit von Menschenrechten auch bei privatwirtschaftlichen Aktivitäten von
österreichischen Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer im
Ausland zu machen.