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20.05.2021

Rasche Umsetzung der UPR Empfehlungen

Die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, die Empfehlungen des UPR ehest möglich umzusetzen und entsprechende Gesetze und Aktionspläne zu erarbeiten, um Österreich zum Vorbild in Sachen Einhaltung und Erzwingbarkeit von Menschenrechten auch bei privatwirtschaftlichen Aktivitäten von österreichischen Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer im Ausland zu machen.