Mit dem Beginn dieser Gesetzgebungsperiode bin ich auch Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) geworden.
Der Europarat (ER) ist eine internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich in Straßburg. Der ER wurde am 5. Mai 1949 von zehn europäischen Staaten gegründet, wobei sich bis zum Ende des Kalten Krieges die Mitgliederzahl auf 23 erhöhte. Seine Gründung verfolgte das Ziel, nach dem Zweiten Weltkrieg einen langanhaltenden Frieden zu schaffen.
Seit dem Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 und dem Ende des Kalten Krieges nahm die Mitgliederzahl des ER stark zu. Die neuen Staaten wollten durch ihren Beitritt ihr Engagement für ein Europa der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ausdrücken. Die Mitgliederzahl hat sich mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten auf 47 Mitgliedstaaten erhöht (inklusiver aller EU-Mitglieder) – nur Belarus ist kein Mitglied. Heute werden zirka 800 Millionen Menschen von den Entscheidungen des ER beeinflusst.
1. Sicherstellung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
2. Förderung sozialer Rechte und des sozialen Zusammenhalts
3. Entwicklung einer vielfältigen europäischen kulturellen Identität
4. Entwicklung gemeinsamer Lösungen für soziale Probleme (Organisiertes Verbrechen, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Terrorismus, Internetkriminalität, Bioethik und Klonen, Menschenhandel, Rassismus und Intoleranz)
Die Parlamentarische Versammlung hat zwölf Fachausschüsse und zahlreiche Unterausschüsse.
Ich bin Mitglied im Ausschuss für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung, im Ausschuss zur Wahl der RichterInnen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, im Ausschuss für die Geschäftsordnung, im Ausschuss für Behinderung und Diskriminierung sowie Ersatzmitglied im Ausschuss für Recht und Menschenrechte.