09.04.2021
Entwicklungspolitischer Beirat
Im EZA-Gesetz ist im § 21 das Einrichten eines Beirates für Entwicklungspolitik zur Beratung des
Bundesministers/ der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf dem Gebiet der
Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit festgehalten . Der Beirat ist aus
sachkundigen Personen aus dem Gebiet Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit
zu bestellen. Das Gesetz besagt, dass sich der Beirat eine Geschäftsordnung zu geben hat und zwei
Mal im Jahr einzuberufen ist.