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09.04.2021

Entwicklungspolitischer Beirat

Im EZA-Gesetz ist im § 21 das Einrichten eines Beirates für Entwicklungspolitik zur Beratung des Bundesministers/ der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit festgehalten . Der Beirat ist aus sachkundigen Personen aus dem Gebiet Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit zu bestellen. Das Gesetz besagt, dass sich der Beirat eine Geschäftsordnung zu geben hat und zwei Mal im Jahr einzuberufen ist.