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Einhaltung der Menschenrechte bei Unternehmensförderung berücksichtigen

 

„Der transatlantische Sklavenhandel war ein beispielloser und mörderischer Menschenhandel und eine immense Menschenrechtsverletzung. Wir müssen heute gemeinsam gegen das dauerhafteste Erbe des transatlantischen Sklavenhandels kämpfen - den Rassismus. Außerdem müssen wir gegen die moderne Form der Sklaverei vorgehen. Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und -entlohnungen sowie Schäden an Gesundheit und Umwelt sind sehr oft die Folgen globalisierten Wirtschaftens“, so Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für globale Entwicklung und Generalberichterstatterin gegen Rassismus und Intoleranz der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, anlässlich des Internationalen Tages der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung am 23. August. 

„Der Schutz der Arbeits- und Menschenrechte ist weltweit bedroht. Dagegen müssen wir in allen Bereichen kämpfen und Unternehmen in die Verantwortung nehmen. Deswegen habe ich einen Abänderungsantrag des Ausfuhrförderungsgesetzes eingebracht, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen nicht mit unserem Steuergeld unterstützt werden“, erläutert Bayr.

Das Ausfuhrförderungsgesetz und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz bilden die gesetzliche Grundlage für das österreichische Exportförderungssystem. Dieses seit 1950 bestehende System dient der Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft. Dabei werden politische und wirtschaftliche Risiken von Export- und Investitionsgeschäften österreichischer Unternehmen im Ausland versichert.

„Diese großen Infrastrukturprojekte oder industriellen Großprojekte werden immer wieder wegen ihrer teilweise gravierenden ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen in Ländern des Globalen Südens kritisiert. Österreich muss seinen internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Arbeitsrechte und Menschenrechte nachkommen und diese bei seiner Exportförderung berücksichtigen“, fordert Bayr. 

 

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