"Ich begrüße die Änderung des Römischen Statuts und damit das Ausweiten des Handlungsspielraumes des Internationalen Strafgerichtshofes", kommentierte Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für globale Entwicklung, die heutige Entscheidung im Außenpolitischen Ausschuss. Durch die Annahme des Kampala-Amendments können neben den drei jetzigen Delikten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen auch Verbrechen der Aggression durch den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) geahndet werden. Damit wird es möglich, AnführerInnen zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese eine Angriffshandlung in die Wege geleitet haben, die das Gewaltverbot der UNO-Charta offenkundig verletzt. "Sobald 30 Staaten das Amendment ratifiziert haben, steht der ICC auf vier stabilen Beinen" ist Bayr überzeugt. Eine nächste Ausweitung der Kompetenzen könnte die Ahndung von Ökozid, also Umweltverbrechen, sein. ****
Zudem wurde im heutigen Ausschuss eine Lücke im Völkerrecht geschlossen: "Künftig ist auch der Einsatz von Gift und Dum-Dum Geschoßen in nicht-internationalen Konflikten verboten", sagt Bayr. In internationalen Konflikten war deren Einsatz bereits durch das Genfer Protokoll von 1925 (Gift) bzw. die Haager Landkriegskonvention (Waffen, die unnötiges Leiden verursachen) in Art. 23e verboten. Bayr hat bereits vergangen Sommer eine Änderung des Römer-Statutes u.a. in einer parlamentarischen Anfrage, gefordert. Nach der Annahme im Außenpolitischen Ausschuss werden die beiden Änderungen bei der nächsten Plenarsitzung im Nationalrat angenommen. (Schluss) bj/mp
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